... Sie im laufenden Quartal bereits selbst in der Praxis waren.
Schicken Sie dann eine Nachricht an
Wenn Sie im laufenden Vierteljahr - also seit dem 1. Januar, dem 1. April, dem 1. Juli oder dem 1. Oktober - noch nicht in der Praxis waren, hilft alle Digitalisierung nicht: Sie müssen Ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis vorzeigen.